Auszug DVGW TRGI 2008
Die rechtliche Vermutung ,dass der Anlagennutzer/Betreiber ausreichend seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, trifft zu, wenn u.a. folgende Punkte erfüllt sind:

  • jährliche Sichtkontrolle (Hausschau) der gesamten Gasinstallation durch den Betreiber unterziehen lassen
    (z.B. durch ein Vertragsinstallationsunternehmen VIU)
  • Beauftragung der regelmäßigen Gasgeräteinspektion gemäßig; den Herstellerangaben durch ein VIU oder nach G676 zertifiziertes Wartungsunternehmen
  • Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit der Leitungsanlage, auch erdverlegter Außenleitungen zu Gasgeräten im Freien für Betriebsdrücke bis 100 mbar,
    – ALLE 12 JAHRE DURCH EIN VIU PRÜFEN LASSEN