Kanalprüfung nach §13 Abs. 4 SüwVO

Änderung LANUV

Dichtheitsprüfung: Fristen gesetzt!

Innerhalb der Wasserschutzgebiete im Kreis Soest und Unna sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslicher Abwässer dienen und die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, sowie bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis spätestens zum 31. Dezember 2020 zu prüfen. Hierbei ist i.M. lediglich die Sichtung der möglichen Schäden vorgesehen, nicht aber eine Frist zu Beseitigung vorgegeben.

Auszug aus dem Gutachten Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle
(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen)

(…) Bekanntermaßen führt die Pflicht zur Dichtheitsprüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen gemäß §§ 60 und 61 WHG sowie § 61 a LWG NRW bei den Bürgern und im politischen Raum zu kontroversen Diskussionen.
Im Zuge dieser Debatten sind zwischenzeitlich wirtschaftliche und politische Argumente in den Vordergrund gerückt. Der Aspekt des Grundwasserschutzes ist dabei immer mehr in den Hintergrund getreten und damit auch die Tatsache, dass die Funktionsprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen von Grundstücksentwässerungsanlagen grundsätzlich dem Grundwasser- und Gewässerschutz dienen und sich aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß WHG § 5, Abs.1 Nr.1 ergeben. Hiernach ist „Jede Person (…) verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden…“.
(…) Viele Abwasserfachleute haben aufgrund theoretischer Überlegungen und Modellierungen sowie Laboruntersuchungen zur Aussickerung bezweifelt, dass Kanalundichtigkeiten zu Grundwasserverunreinigungen führen. (…) Von den Autoren der gesichteten Literatur wurden neben (eher unproblematischen) anorganischen Parametern, die für die Fragestellung hauptsächlich als Indikatorparameter dienen, auch anthropogene Spurenstoffe untersucht, von denen einige Stoffe in den festgestellten Konzentrationen aus Sicht des vorsorgenden Trinkwasser- und/oder Gewässer-/Grundwasserschutzes als problematisch, oder zumindest als unerwünscht einzustufen sind (z.B. Weichmacher Bisphenol A, Nonylphenol; Röntgenkontrastmittel, Arzneistoffe; Komplexbildner, Moschus-Duftstoffe, Rückstände von Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln etc.)

Das komplette Gutachten unter: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/4DTG_Leuchs.pdf 7 bereit.

Und hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet:

Wann müssen Sie Ihre Abwasserleitungen prüfen lassen?

Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß § 61 Landeswassergesetz durchzuführen:

  • bei Neubau der Abwasserleitungen
  • bei Änderung der Abwasserleitungen
  • als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre

Die Gemeinde kann in ihrer Satzung abweichende Fristen festlegen. Eine Fristverkürzung ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten vorgesehen. Eine Dichtheitsprüfung wird in der Regel auch gefordert, wenn bei Untersuchungen durch die Gemeinde Schäden, Fremdwasserzulauf oder Fehlanschlüsse festgestellt wurden.

Welche Arbeiten sind zur Vorbereitung erforderlich?

Bestandsaufnahme.
Grundlage aller Arbeiten ist die Kenntnis der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierfür sind zunächst die Hausakten zu Rate zu ziehen. Für die weiteren Prüfungen sollte eine grobe Lageskizze vorliegen oder angefertigt werden. Einige Hausanschlusskameras bieten auch die Möglichkeit, eine solche Lageplanskizze direkt bei der Untersuchung zu fertigen.

Welche Geräte setzt der Prüfer ein? Was kostet die Dichtheitsprüfung?

Druckprüfung

Für die Druckprüfung wird die Entwässerungsanlage mit aufblasbaren Gummimanschetten abgesperrt. Anschließend wird das System mit Wasser befüllt bzw. Druckluft eingeleitet. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, ist die Leitung dicht.

TV-Inspektion

Speziell für die Untersuchung der Abwasserleitungen auf den Grundstücken wurden Kamerasysteme entwickelt, die mit hoher Bildqualität auch verzweigte Systeme unter- suchen können. Diese Hausanschlusskameras werden vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus eingesetzt.
Zu einer ordnungsgemäßen Durchführung gehört eine entsprechende Dokumentation. Hierzu gehören eine Lageskizze, die Schadensdokumentation einschließlich Videoaufzeichnung und die Dokumentation des Prüfergebnisses.
Die Kosten der Dichtheitsprüfung sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig.
Dies betrifft vor allem

  • die Leitungslänge
  • mögliche Leitungsverzweigungen
  • die Zugänglichkeit der Leitungen

Die Kosten für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen etwa 400 – 600 €. Dagegen sind die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus höher und müssen im Einzelfall ermittelt werden.
Beim Einholen der Angebote sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen, wie z.B. die Reinigung und die vollständige Dokumentation enthalten sind.

Tipp
Lassen Sie sich die vollständige Dokumentation der Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen aushändigen und senden Sie eine Kopie an die Gemeinde.

Tipp
Beauftragen Sie Dichtheitsprüfungen gemeinsam mit Ihren Nachbarn und informieren Sie sich, ob in Ihrer Straße entsprechende Arbeiten geplant sind.

Welche Leitungen müssen Sie prüfen lassen?

Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes.

Je nach örtlicher Entwässerungssatzung muss der Grundstückseigentümer auch die Grundstücksanschlussleitung (Leitung vom Kontrollschacht bzw. der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal) auf Dichtheit prüfen lassen.
Regenwasserleitungen werden von der Regelung in § 61 nicht erfasst. Es muss aber sichergestellt sein, dass über Regenwasserleitungen kein Fremdwasser in die Mischwasserkanalisation eingeleitet wird.

Tipp
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit Ihre Entwässerung auch auf Schutz gegen Rückstau, damit Ihr Keller nach einem Starkregen oder bei verstopftem Kanal nicht unter Wasser steht.

Tipp
Die für Sie gültigen Fristen erfahren Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?

Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Druckprüfung mit Wasser
  • Druckprüfung mit Luft
  • TV-Inspektion

Bei Neubau oder wesentlicher Veränderung der Schmutzwassergrund- und -anschlussleitungen ist eine Druckprüfung erforderlich. Mit einer Druckprüfung kann auch die Möglichkeit eines Fremdwassereintrages über die Rohrverbindungen erkannt werden.
Die Prüfung bestehender Leitungen kann bei häuslichem Abwasser durch eine TV-Inspektion erfolgen, soweit diese als ausreichend angesehen wird. Darüber hinaus kann eine TV-Inspektion als Vorbereitung für weitere Arbeiten sinnvoll sein.

Reinigung.

Vor der Dichtheitsprüfung sollten die Abwasserleitungen durch eine Fachfirma gereinigt werden. Diese Reinigung erfolgt üblicherweise mit Hochdruckspüldüsen, die vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus mit einem Wasserschlauch in die Abwasserleitung eingeführt werden.

Tipp
Um die Prüfung und Sanierung zukünftig zu erleichtern, rüsten Sie falls nötig einen Kontrollschacht bzw. eine Inspektionsöffnung nach. Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden, die über die entsprechende Ausbildung und die erforderlichen Geräte verfügen.

Tipp
Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie im Internet unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm.

Gibt es Fördermöglichkeiten für Dichtheitsprüfungen und Sanierungen?

Die staatliche KfW-Bank unterstützt Grundstückseigentümer im Rahmen des KfW-Programms „Wohnraum-modernisieren-Standard“ (Programmnummer 141) mit zinsgünstigen Darlehen unter anderem bei der Dichtheitsprüfung und der Sanierung von privaten Abwasserleitungen.

Weitere Informationen halten die Hausbanken und das Infocenter Wohnwirtschaft und Infrastruktur der KfW-Bank unter der Telefonnummer 0180 133557